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Handy-Parken ist fortan erlaubt
Eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt ab diesem Jahr das Handyparken.
Bisher mussten Autofahrer in städtischen Parkzonen einen schriftlichen Beleg an einem Automaten ziehen und gut sichtbar in ihr Fahrzeug legen. Dieser Neuregelung war ein erfolgreicher Feldversuch in 15 Städten vorausgegangen. Dabei nutzten Autofahrer diese Option mehr als 50.000 Mal pro Monat und die Kommunen profitierten von geringeren Kosten. In der Regel müssen sich Handyparker einmalig im Internet anmelden – unter anderem mit ihrer Mobilfunknummer, der Kontoverbindung und dem Kennzeichen. Wollen sie später ihr Auto parken, rufen sie zu Beginn und am Ende der Parkzeit eine Servicenummer von ihrem Handy aus an. Die Gebühren werden monatlich minutengenau vom Konto abgebucht. Das neue Verfahren wird ab Februar zuerst in den Städten Köln und Hamburg eingeführt. Es folgen die Städte Potsdam im März und Berlin im April 2008.
(Quelle: Behörden Spiegel)
Weiter Informationen unter: www.mobil-parken.de




